Recht für RadfahrerRechtsanwaltskanzlei Dr. Dietmar Kettler |
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LinksWer sich ernsthaft mit Gesetzen auseinandersetzen will, kommt um den Kauf gedruckter Ausgaben nicht herum. Für den schnellen Bedarf gibt es Gesetze (auch im Volltext) jedoch auch im Internet, etwa beim Bundesjustizministerium unter bundesrecht.juris.de. Landesgesetze finden sich zunehmend auf den Webseiten der Landesregierungen. Suchmaschinen sind bei der Suche nach Gesetzen hilfreich, verweisen jedoch oft auf nicht-aktualisierte, unzuverlässige Seiten. Insoweit ist besondere Vorsicht geboten. Urteile wiederum beruhen notwendigerweise auf den seinerzeit geltenden Gesetzen, insbesondere bei älteren Urteilen muss geprüft werden, ob sie für den eigenen Fall noch verwendet werden können oder durch Gesetzesänderung überholt sind. In der ADFC-Mitgliederzeitschrift Radwelt erscheinen regelmäßig Hinweise "Alles, was Recht ist". Die Radwelt ist online unter www.ADFC.de zu recherchieren. Auf der Internetseite des ADFC ist auch eine Datenbank mit Urteilen rund ums Fahrrad zu finden (für Mitglieder kostenfrei, für externe Interessenten per Bezahldienst). Juristisches für Radfahrer von Nichtjuristen findet sich zudem auf den Internetseiten einiger fahrradpolitisch aktiven Mitbürger. Genannt seien ohne Vollständigkeitsanspruch und ohne Wertung: www.Frank-Bokelmann.de, www.pdeleuw.de, www.Bernd.Sluka.de und radwege.udoline.de. Ich übernehme keine Haftung für die angegebenen Links. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind allein deren Betreiber verantwortlich. Wer sich für das Grundrecht auf Mobilität (insbesondere das der Kinder und Jugendlichen) interessiert, sollte sich die Website www.Grundrecht-auf-Mobilität.de ansehen. Grundlegendes zu meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt finden Sie auf der Website www.Dietmar-Kettler.de. |